Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
EuMahnverfVO
Alle Überschriften ausklappen
EuMahnverfVO
info
Verordnung (EG) Nr. 1896/2006
info
Zur Einzelansicht
Zivilrecht
Zivilprozessrecht
Int. Zivilprozessrecht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
Art. 4 Europäisches Mahnverfahren
Das Europäische Mahnverfahren gilt für die Beitreibung bezifferter Geldforderungen, die zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls fällig sind.
Import:
08.06.2025