Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
ErbbauRG
Alle Überschriften ausklappen
ErbbauRG
info
Erbbaurechtsgesetz
info
Zur Einzelansicht
Zivilrecht
Bürgerliches Recht
Sachenrecht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 16
Bei der Löschung des Erbbaurechts wird das Erbbaugrundbuch von Amts wegen geschlossen.
Import:
12.08.2025