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Einlagensicherungsgesetz
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§ 16 - Forderungsübergang bei Entschädigung
Soweit das Einlagensicherungssystem den Entschädigungsanspruch eines Berechtigten erfüllt, gehen dessen Forderungen gegen das CRR-Kreditinstitut auf das Einlagensicherungssystem über.
Import:
20.09.2024