Paragraphen, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
EinbTestV
Inhaltsverzeichnis öffnen
Alle Überschriften einklappen
EinbTestV
info
Zur Einzelansicht
Einbürgerungstestverordnung
info
Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht
Besonderes Verwaltungsrecht
Migrationsrecht (Asyl- & Ausländerrecht)
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 5 - Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. September 2008 in Kraft.
Import:
20.09.2024