Paragraphen, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
EGAO
Inhaltsverzeichnis öffnen
Alle Überschriften einklappen
EGAO
info
Zur Einzelansicht
Einführungsgesetz zur Abgabenordnung
info
Farbe auswählen
Farbe auswählen
Art. 98
Soweit in Rechtsvorschriften auf Vorschriften verwiesen wird, die durch dieses Gesetz aufgehoben werden, treten an deren Stelle die entsprechenden Vorschriften der Abgabenordnung.
Import:
14.11.2025