Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
EEG
Alle Überschriften ausklappen
EEG
info
Erneuerbare-Energien-Gesetz
info
Zur Einzelansicht
Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht
Besonderes Verwaltungsrecht
Energie- & Umweltrecht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 82 Verbraucherschutz
Die §§ 8 bis 14 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb gelten für Verstöße gegen die §§ 19 bis 55a entsprechend.
Import:
20.09.2024