EBRG
Inhaltsverzeichnis öffnen

EBRG  

Europäische Betriebsräte-Gesetz

Gehören einer gemeinschaftsweit tätigen Unternehmensgruppe ein oder mehrere gemeinschaftsweit tätige Unternehmen an, wird ein Europäischer Betriebsrat nur bei dem herrschenden Unternehmen errichtet, sofern nichts anderes vereinbart wird.
Import: