Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
DRiG
Alle Überschriften ausklappen
DRiG
info
Deutsches Richtergesetz
info
Zur Einzelansicht
Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht
Verwaltungsprozessrecht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 23 Entlassung eines Richters kraft Auftrags
Für die Beendigung des Richterverhältnisses kraft Auftrags gelten die Vorschriften über die Beendigung des Richterverhältnisses auf Probe entsprechend.
Import:
20.09.2024