Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
DDG
Alle Überschriften ausklappen
DDG
info
Digitale-Dienste-Gesetz
info
Zur Einzelansicht
Spezialisierungen
Informations-, Medien- & Datenschutzrecht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 4 Zulassungsfreiheit
Das Anbieten von digitalen Diensten ist im Rahmen der Gesetze zulassungs- und anmeldefrei.
Import:
14.11.2025