CPR Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
CPR
Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
Eine Klage gegen eine Entscheidung des Amtes kann aus folgenden Gründen eingereicht werden:
(a) Verstoß gegen die Verordnung (EU) Nr. 1257/2012 oder die Verordnung (EU) Nr. 1260/2012 oder eine sich auf deren Anwendung beziehende Vorschrift,
(b) Verstoß gegen eine der Durchführungsbestimmungen des Europäischen Patentamts zur Ausführung der in Artikel 9 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2012 genannten Aufgaben,
(c) Verstoß gegen wesentliche Verfahrensvorschriften,
(d) Amtsmissbrauch.
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