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Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
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Regel 68 Inhalt der Erwiderung auf die Klage auf Feststellung der Nichtverletzung
Die Erwiderung auf die Klage auf Feststellung der Nichtverletzung muss die in Regel 24(a) bis (j) genannten Angaben enthalten. Regel 13.2 und .3 gilt entsprechend.
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25.03.2026