Paragraphen, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
CPR
Alle Überschriften einklappen
CPR
info
Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
info
Zur Einzelansicht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
Regel 53 Gebühr für die Verletzungswiderklage
Der Beklagte hat die Festgebühr und gegebenenfalls die streitwertabhängige Gebühr für die Verletzungswiderklage gemäß Teil 6 zu entrichten. Regel 15 und Regel 16.3 bis .5 gelten entsprechend.
Import:
25.03.2026