Paragraphen, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
CPR
Alle Überschriften einklappen
CPR
info
Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
info
Zur Einzelansicht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
Regel 379A Änderung der wirtschaftlichen Lage
Der Antragssteller unterrichtet das Gericht unverzüglich über jede Änderung seiner wirtschaftlichen Lage.
Import:
25.03.2026