CPR

CPR  
Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts

Zu einer aktiven Verfahrensleitung gehört es,
(a) die Parteien dazu anzuhalten, während des Verfahrens gemeinsam zu fördern,
(b) die Streitpunkte in einem frühen Stadium zu identifizieren,
(c) umgehend zu entscheiden, welche Streitpunkte eine umfassende Untersuchung erfordern, und andere Punkte summarisch abzuhandeln
(d) die Reihenfolge festzulegen, in der die Streitpunkte zu klären sind,
(e) die Parteien dazu anzuhalten, das Zentrum zu nutzen, und die Nutzung des Zentrums zu erleichtern,
(f) die Parteien dabei zu unterstützen, das Verfahren ganz oder zum Teil vergleichsweise zu erledigen,
(g) Zeitpläne festzulegen oder den Verfahrensfortgang anderweitig zu steuern,
(h) zu erwägen, ob der zu erwartende Nutzen eines konkreten Schrittes seine Kosten rechtfertigt,
(i) so viele Gesichtspunkte der Klage wie dem Gericht möglich bei derselben Gelegenheit zu behandeln,
(j) die Klage zu bearbeiten, ohne dass die Parteien persönlich erscheinen müssen,
(k) die verfügbaren technischen Mittel zu nutzen und
(l) Anweisungen zur Gewährleistung einer raschen und effizienten Verhandlung über die Klage zu erteilen.
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