CPR Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
CPR
Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
- Ordnet das Gericht an, dass eine Partei nach Regel 305.1 hinzugefügt, entfernt oder durch eine andere Partei ersetzt wird, erteilt es Anweisungen zur Regelung der Auswirkungen auf die Verfahrensleitung.
- Das Gericht bestimmt ferner, in welchem Maße eine neue Partei an den bisherigen Verfahrensstand gebunden ist.
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