CPR Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
CPR
Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
- Ein Verfahren kann gegen mehrere Beklagte eingeleitet werden, wenn die Zuständigkeit des Gerichts für alle Beklagten gegeben ist.
- Das Gericht kann das Verfahren in zwei oder mehrere getrennte Verfahren gegen verschiedene Beklagte trennen.
- Ordnet das Gericht eine Verfahrenstrennung gemäß Absatz 2 an, zahlen die Kläger in dem neuen Verfahren eine neue Gerichtsgebühr in Übereinstimmung mit Teil 6, sofern das Gericht nichts anderes bestimmt.
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