CPR

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Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts

Ein Antrag, den Namen eines Vertreters, der die Anforderungen des Artikel 48 Absatz 1 des Übereinkommens erfüllt, aus dem Verzeichnis der Vertreter zu löschen, kann gestellt werden von:
(a) dem Vertreter selbst, im Fall, dass er seine berufliche Tätigkeit eingestellt hat oder aus anderen Gründen die Anforderungen von Regel 286 nicht weiter erfüllt;
(b) einem Vertreter für den eingetragenen Vertreter, welcher verstorben ist.
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