CPR

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Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts

  1. Ein Vertreter, der behauptet, eine Partei zu vertreten, wird als solcher behandelt, wobei das Gericht den Vertreter jedoch anweisen kann, eine schriftliche Vollmacht vorzulegen, wenn seine Bevollmächtigung bestritten wird.
  2. Im Falle einer erfolgreichen Anfechtung der Vollmacht eines Vertreters gemäß Absatz 1 kann das Gericht eine Anordnung gemäß Regel 291 erlassen.
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