CPR

CPR  
Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts

  1. Unmittelbar nach Aufnahme des Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens in das Register stellt die Kanzlei allen anderen Parteien eine Abschrift des Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens zu und unterrichtet den Präsidenten des Berufungsgerichts darüber, dass ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens eingereicht wurde.
  2. Die Klage wird einem Spruchkörper aus drei rechtlich qualifizierten Richtern zugewiesen. Der Präsident des Berufungsgerichts kann anordnen, dass Richter des Gerichts, die an der zu überprüfenden Entscheidung beteiligt waren, dem Spruchkörper nicht angehören dürfen.
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