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Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
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Regel 241 Durchführung der mündlichen Verhandlung bei einer Berufung gegen eine Kostenentscheidung
Die mündliche Verhandlung über eine Berufung gegen eine Kostenentscheidung gemäß Regel 157 findet vor dem ständigen Richter statt [Regel 345.5 und .8], der alle Befugnisse des Berufungsgerichts hat.
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25.03.2026