CPR Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
CPR
Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
- Der Wert der Verletzungsklage, einschließlich einer Klage auf Entschädigung aufgrund des vorläufigen Schutzes, den eine veröffentlichte Anmeldung eines europäischen Patents gewährt, wird vom Berichterstatter durch Anordnung gemäß Regel 370.6 unter Berücksichtigung des von den Parteien veranschlagten Wertes festgesetzt.
- Übersteigt der Wert der Verletzungsklage EUR 500.000, hat der Kläger eine streitwertabhängige Gebühr für die Verletzungsklage gemäß Teil 6 zu entrichten. Die Regeln 16.3 bis .5 gelten entsprechend.
Import: