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Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
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Regel 157 Berufung gegen die Kostenentscheidung
Gegen die Kostenentscheidung des Berichterstatters kann nur gemäß Regel 221 Berufung vor dem Berufungsgericht eingelegt werden.
Bezug zum Übereinkommen: Artikel 69
Import:
25.03.2026