Paragraphen, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
CPR
Alle Überschriften einklappen
CPR
info
Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
info
Zur Einzelansicht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
Regel 133 Bestimmung der streitwertabhängigen Gebühr für die Festsetzung von Schadenersatz
Übersteigt der Wert der Klage EUR 500,000, hat der Antragsteller eine streitwertabhängige Gebühr für die Festsetzung von Schadenersatz gemäß Teil 6 zu entrichten.
Import:
25.03.2026