Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
BWahlG
Alle Überschriften ausklappen
BWahlG
info
Bundeswahlgesetz
info
Zur Einzelansicht
Öffentliches Recht
Verfassungsrecht
Staatsrecht I: Staatsorganisationsrecht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 13 Ausschluss vom Wahlrecht
Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.
Import:
20.09.2024