Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
BPersVG
Alle Überschriften ausklappen
BPersVG
info
Bundespersonalvertretungsgesetz
info
Zur Einzelansicht
Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht
Besonderes Verwaltungsrecht
Beamtenrecht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 3 Ausschluss abweichender Regelungen
Durch Tarifvertrag oder Dienstvereinbarung kann das Personalvertretungsrecht nicht abweichend von diesem Gesetz geregelt werden.
Import:
26.07.2025