Paragraphen, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
BORA
Alle Überschriften einklappen
BORA
info
Berufsordnung für Rechtsanwälte
info
Zur Einzelansicht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 35 Inkrafttreten
(1) Diese Berufsordnung ist am 11. März 1997 in Kraft getreten.
(2) Die Ausfertigung und das Inkrafttreten ändernder Beschlüsse der Satzungsversammlung richten sich nach den §§ 191d, e der Bundesrechtsanwaltsordnung.
Import:
25.03.2026