Paragraphen, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
BMinG
Inhaltsverzeichnis öffnen
Alle Überschriften einklappen
BMinG
info
Zur Einzelansicht
Bundesministergesetz
info
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 3
Die Mitglieder der Bundesregierung leisten bei der Übernahme ihres Amtes vor dem Bundestag den in Artikel 56 des Grundgesetzes vorgesehenen Eid.
Import:
03.09.2026