Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
BMG
Alle Überschriften ausklappen
BMG
info
Bundesmeldegesetz
info
Zur Einzelansicht
Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht
Besonderes Verwaltungsrecht
Ordnungsrecht
Polizei- & Ordnungsrecht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 15 Aufbewahrung und Löschung von Hinweisen
Die §§ 13 und 14 gelten entsprechend für Hinweise, die gespeichert werden, um die Richtigkeit der jeweiligen Daten nachzuweisen.
Import:
12.08.2025