Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
BLV
Alle Überschriften ausklappen
BLV
info
Bundeslaufbahnverordnung
info
Zur Einzelansicht
Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht
Besonderes Verwaltungsrecht
Beamtenrecht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 12 Mittlerer Dienst
Ein Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst dauert mindestens ein Jahr, in der Regel jedoch zwei Jahre. Er besteht aus einer fachtheoretischen und einer berufspraktischen Ausbildung.
Import:
20.09.2024