Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
BHO
Alle Überschriften ausklappen
BHO
info
Bundeshaushaltsordnung
info
Zur Einzelansicht
Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht
Besonderes Verwaltungsrecht
Vergaberecht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 98 Aufforderung zum Schadenausgleich
Der Bundesrechnungshof macht der zuständigen Stelle unverzüglich Mitteilung, wenn nach seiner Auffassung ein Schadenersatzanspruch geltend zu machen ist.
Import:
20.09.2024