Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
BGB
Alle Überschriften ausklappen
BGB
info
Bürgerliches Gesetzbuch
info
Zur Einzelansicht
Zivilrecht
Bürgerliches Recht
Sachenrecht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 1065 Beeinträchtigung des Nießbrauchsrechts
Wird das Recht des Nießbrauchers beeinträchtigt, so finden auf die Ansprüche des Nießbrauchers die für die Ansprüche aus dem Eigentum geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung.
Import:
20.09.2024