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Anlage 33 (zu § 238 Absatz 2) Weitere den Ertragswert erhöhende Umstände
(Fundstelle: BGBl. I 2021, 2299)
Bewertungsfaktor für
Flächeneinheit
in EUR
Abgegrenzte Standortfläche der
Windenergieanlage
pro Ar
59,58
Import:
20.09.2024