Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
BEEG
Alle Überschriften ausklappen
BEEG
info
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
info
Zur Einzelansicht
Zivilrecht
Bürgerliches Recht
Familienrecht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 19 Kündigung zum Ende der Elternzeit
Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.
Import:
28.08.2025