BDG Bundesdisziplinargesetz
BDG
Bundesdisziplinargesetz
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Beamtenrecht
Die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften erlässt das Bundesministerium des Innern und für Heimat; die Verwaltungsvorschriften sind im Gemeinsamen Ministerialblatt zu veröffentlichen.
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