Paragraphen, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
[Bay]ZwEWG
Inhaltsverzeichnis öffnen
Alle Überschriften einklappen
[Bay]ZwEWG
info
Zur Einzelansicht
Zweckentfremdungsgesetz
info
Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht
Besonderes Verwaltungsrecht
Baurecht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
Art. 6 - Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.
Import:
24.11.2025