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Zuständigkeitsverordnung im Bauwesen
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§ 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1
Diese Verordnung tritt am 1. September 1994 in Kraft.
2
§ 2 Abs. 5
tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2027 außer Kraft.
Import:
08.06.2025