BaySvVollzG

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Bayerisches Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz

Strafrecht

Strafprozessrecht

Zur Aufstellung und Überprüfung des Vollzugsplans und zur Vorbereitung wichtiger Entscheidungen führt die Anstaltsleitung Konferenzen mit den an der Vollzugsgestaltung maßgeblich Beteiligten durch.
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