BaySvVollzG Bayerisches Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz
BaySvVollzG
Bayerisches Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz
Strafrecht
Strafprozessrecht
Dieses Gesetz ersetzt im Freistaat Bayern §§ 129 bis 135 des Gesetzes über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung (Strafvollzugsgesetz – StVollzG), mit Ausnahme der Vorschriften über den Pfändungsschutz (§§ 130, 51 Abs. 4 und 5, § 75 Abs. 3 StVollzG) und über das gerichtliche Verfahren (§§ 130, 109 bis 121b StVollzG).
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