BaySvVollzG

BaySvVollzG  
Bayerisches Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz

Strafrecht

Strafprozessrecht

Dieses Gesetz ersetzt im Freistaat Bayern §§ 129 bis 135 des Gesetzes über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung (Strafvollzugsgesetz – StVollzG), mit Ausnahme der Vorschriften über den Pfändungsschutz (§§ 130, 51 Abs. 4 und 5, § 75 Abs. 3 StVollzG) und über das gerichtliche Verfahren (§§ 130, 109 bis 121b StVollzG).
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