[Bay]SiGjurVD Gesetz zur Sicherung des juristischen Vorbereitungsdienstes
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Gesetz zur Sicherung des juristischen Vorbereitungsdienstes
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Recht der juristischen Berufe
Rechtsreferendaren wird entsprechend den beamtenrechtlichen Vorschriften eine Anwartschaft auf Versorgung bei verminderter Erwerbsfähigkeit und im Alter sowie auf Hinterbliebenenversorgung gewährleistet.
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