BayPrG

BayPrG  
Bayerisches Pressegesetz

Spezialisierungen

Informations-, Medien- & Datenschutzrecht

(1)
Die Errichtung eines Verlagsunternehmens oder eines sonstigen Betriebs des Pressegewerbes bedarf keiner gewerberechtlichen Zulassung.
(2)
Die für alle Gewerbebetriebe geltenden Vorschriften bleiben unberührt.
Import: