Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
BayMG
Alle Überschriften ausklappen
BayMG
info
Bayerisches Mediengesetz
info
Zur Einzelansicht
Spezialisierungen
Informations-, Medien- & Datenschutzrecht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
Art. 34 Vielfaltssicherung in Kabelanlagen
Zur Sicherung eines ausgewogenen und vielfältigen Programmangebots werden ab dem 1. Januar 2019 Rundfunkprogramme und Telemedien in Kabelanlagen ausschließlich in digitaler Technik verbreitet.
Import:
22.05.2025