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Art. 93 - In-Kraft-Treten
1
Dieses Gesetz ist dringlich.
2
Es tritt am 15. August 1954 in Kraft
1)
.
1) Diese Vorschrift betrifft das In-Kraft-Treten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 11. August 1954 (GVBl S. 177). Der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den jeweiligen Änderungsgesetzen.
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24.11.2025