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Bayerisches Landesplanungsgesetz
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Art. 27 Landesplanerische Stellungnahme
Wird kein Raumordnungsverfahren durchgeführt, werden in Bauleitplan- und Zulassungsverfahren landesplanerische Stellungnahmen von der höheren Landesplanungsbehörde abgegeben.
Import:
08.06.2025