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Art. 61 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. September 1994 in Kraft.
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1 Diese Vorschrift betrifft das Inkrafttreten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 10. August 1994 (GVBl S. 747). Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der späteren Änderungsgesetze ergibt sich aus den jeweiligen Änderungsgesetzen.
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07.05.2025