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Bayerische Fernprüfungserprobungsverordnung
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§ 12 - Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1)
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 20. April 2020 in Kraft.
(2)
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2027 außer Kraft.
Import:
01.01.2026
a.F. verfügbar