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Bayerische Fernprüfungserprobungsverordnung
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§ 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1)
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 20. April 2020 in Kraft.
(2)
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.
Import:
05.06.2025