Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
BayFAG
Alle Überschriften ausklappen
BayFAG
info
Bayerisches Finanzausgleichsgesetz
info
Zur Einzelansicht
Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht
Besonderes Verwaltungsrecht
Kommunalrecht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
Art. 25 Inkrafttreten
1
Dieses Gesetz ist dringlich.
2
Es tritt mit Wirkung vom 1. April 1948 in Kraft.
1
1 Diese Vorschrift betrifft das Inkrafttreten des Gesetzes in seiner ursprünglichen Fassung vom 10. August 1948 (GVBl S. 138). Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den jeweiligen Änderungsgesetzen.
Import:
08.06.2025