[Bay]ERVV E-Rechtsverkehrsverordnung Justiz
[Bay]ERVV
E-Rechtsverkehrsverordnung Justiz
Öffentliches RechtVerwaltungsrecht
Allgemeines Verwaltungsrecht
1Bei den in der Anlage 2 bezeichneten Gerichten werden die Grundakten in Grundbuchsachen ab dem dort angegebenen Zeitpunkt elektronisch geführt. 2Entscheidungen und Verfügungen der Grundbuchämter sind in elektronischer Form zu erlassen.
Import: