BayDSG

BayDSG  
Bayerisches Datenschutzgesetz

Spezialisierungen

Informations-, Medien- & Datenschutzrecht

Wenn Daten von oder an den Verantwortlichen eines anderen Mitgliedstaates übermittelt wurden, sind die Informationen nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO unverzüglich auch an diesen zu melden.
Import: