Paragraphen, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
BayBO
Inhaltsverzeichnis öffnen
Alle Überschriften einklappen
BayBO
info
Zur Einzelansicht
Bayerische Bauordnung
info
Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht
Besonderes Verwaltungsrecht
Baurecht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
Art. 82b - Windenergiegebiete
Die Mindestabstände nach
Art. 82 und 82a
finden keine Anwendung auf Flächen in Windenenergiegebieten gemäß
§ 2 Nr. 1 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes
.
Import:
24.11.2025