Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
BATZV
Alle Überschriften ausklappen
BATZV
info
Beamtenaltersteilzeitverordnung
info
Zur Einzelansicht
Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht
Besonderes Verwaltungsrecht
Beamtenrecht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 6 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Import:
26.07.2025